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Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und andere Aufgaben


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Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und andere Aufgaben

Im Bereich der privaten Krankenversicherung, aber auch in der Sachversicherung, der Lebens- und Rentenversicherung, und in der Berufsunfähigkeitsversicherung, sind die Aufgaben und Pflichten für Versicherungsvermittler im Mai 2007 und dann erneut zum  1.1.2008 gestiegen.

Dies hat schwerpunktmäßig mit den Änderungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu tun. Die große Überschrift ist hier der Verbraucherschutz, wobei man sich mitunter fragt, ob alle Maßnahmen wirklich dem Verbraucher, dem Versicherungskunden, nützen.

Aus Sicht von Versicherungsvermittlern (Mehrfachagenten, 1-Firmen-Vertretern, aber auch Versicherungsmaklern) wurde hauptsächlich die Arbeit erschwert, und auf jeden Fall gibt es deutlich mehr administrative Arbeit.

Dabei wird eine Fülle an Papier nötig, bzw. das entsprechende ist elektronisch zu übermitteln.

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