Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und andere Aufgaben
Im Bereich der privaten Krankenversicherung, aber auch in der Sachversicherung, der Lebens- und Rentenversicherung, und in der
Berufsunfähigkeitsversicherung, sind die Aufgaben und Pflichten für Versicherungsvermittler im Mai 2007 und dann erneut zum
1.1.2008 gestiegen.
Dies hat schwerpunktmäßig mit den Änderungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu tun. Die große
Überschrift ist hier der Verbraucherschutz, wobei man sich mitunter fragt, ob alle Maßnahmen wirklich dem Verbraucher, dem
Versicherungskunden, nützen.
Aus Sicht von Versicherungsvermittlern (Mehrfachagenten, 1-Firmen-Vertretern, aber auch
Versicherungsmaklern) wurde hauptsächlich die Arbeit erschwert, und auf jeden Fall gibt es deutlich mehr administrative Arbeit.
Dabei wird eine Fülle an Papier nötig, bzw. das entsprechende ist elektronisch zu übermitteln.
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