Beratungspflicht
Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler erstmals zur Beratung verpflichtet. Das kann dem Kunden nützen, verlangt aber auch
von ihm etwas: Er ist der Beratung auch „ausgesetzt“.
Selbst wenn der Kunde weiß, was er will; selbst wenn er seinem Vermittler
vertraut (weil man sich kennt); selbst, wenn es schnell gehen soll: Man kann nicht einfach sagen: „Bestens, dann unterschreiben
Sie einfach hier, und ich erledige alles Weitere für Sie.“
Der Berater muß die Situation des Kunden erfragen, seine Wünsche und
Bedürfnisse erfragen (Fragepflicht), auf diese eingehen, seine Vorstellung vom Versicherungsschutz ggf. geraderücken, er muß
seine Empfehlung abgeben, diese begründen (Begründungspflicht), und das Ganze dokumentieren.
Ist er nicht nur Vertreter
eines Unternehmens, wird es dadurch komplizierter, daß er auch auf mehrere Unternehmen einzugehen hat, und über deren
Unterschiede zu beraten hat.
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