Nachrichten zur privaten Krankenversicherung

Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und andere Aufgaben


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Beratungspflicht

Seit Mai 2007 sind Versicherungsvermittler erstmals zur Beratung verpflichtet. Das kann dem Kunden nützen, verlangt aber auch von ihm etwas: Er ist der Beratung auch „ausgesetzt“.

Selbst wenn der Kunde weiß, was er will; selbst wenn er seinem Vermittler vertraut (weil man sich kennt); selbst, wenn es schnell gehen soll: Man kann nicht einfach sagen: „Bestens, dann unterschreiben Sie einfach hier, und ich erledige alles Weitere für Sie.“

Der Berater muß die Situation des Kunden erfragen, seine Wünsche und Bedürfnisse erfragen (Fragepflicht), auf diese eingehen, seine Vorstellung vom Versicherungsschutz ggf. geraderücken, er muß seine Empfehlung abgeben, diese begründen (Begründungspflicht), und das Ganze dokumentieren.

Ist er nicht nur Vertreter eines Unternehmens, wird es dadurch komplizierter, daß er auch auf mehrere Unternehmen einzugehen hat, und über deren Unterschiede zu beraten hat.

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