Nachrichten zur privaten Krankenversicherung

Beratungspflicht für Versicherungsvermittler und andere Aufgaben


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Beratungsprotokoll und Beratungsdokumentation

Beratungsprotokoll, Beratungsdokumentation (Dokumentationspflicht):

Der Berater muß im Beratungsprotokoll die wesentlichen Punkte festhalten, die besprochen wurden. Wird das sorgfältig gemacht, gibt es später kaum noch Streitpunkte, was besprochen wurde, oder nicht. Andererseits muß es auch noch überschaubar sein, denn ein 7-seitiges Protokoll ist für den Kunden nicht zumutbar.

Enthalten muß sein: Wann wurde gesprochen? Mit wem? Wer war ggf. außer dem Kunden anwesend? War die Beratung persönlich, telefonisch, oder wie sonst? Wie lange dauerte die Beratung? Was war der Anlaß der Beratung? Was sind die Ziele und Wünsche des Kunden? Welche Versicherer und Tarife wurden in Betracht gezogen? Wie wurde die Marktrecherche betrieben?

Was empfiehlt der Berater, und aus welchen Gründen? Wie entscheidet sich der Kunde? Weicht die Entscheidung von der Empfehlung des Vermittlers ab, und in welchen Punkten? Warum? Das Ganze so komplett wie möglich, aber mit möglichst wenigen Seiten. Es ist dann empfehlenswert, nahezu zwingend sinnvoll, daß sowohl der Vermittler als auch der Kunde das Beratungsprotokoll unterschreibt, und zwar in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Antrags.

Übrigens kann der Kunde auch auf Beratung und Dokumentation verzichten (Beratungs- und Dokumentationsverzicht); dann muß der Vermittler darauf hinweisen, daß dies Nachteile für ihn bewirken kann. Dies muß er sich dann auch wieder unterschreiben lassen.

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